Kinder- und Jugendlichen - Psychotherapie
Auch bei Kindern können psychische Beeinträchtigungen und Erkrankungen auftreten. Die Behandlung dieser unterscheidet sich allerdings deutlich von der Therapie erwachsener Patienten. Gefordert sind ein aktives und spielerisches Vorgehen sowie immer der Einbezug wichtiger sozialer Bezugspersonen, vor allem der Eltern. In vielen Fällen - Ihr Einverständnis vorausgesetzt – arbeiten wir mit dem behandelnden Arzt oder den Lehrern/Erzieherinnen Ihres Kindes zusammen. Die interdisziplinäre und vernetze Zusammenarbeit optimiert die Therapie.
Im Jugendalter steht die Eigenverantwortung des Jugendlichen zunehmend im Vordergrund, d.h. die Therapieinhalte werden dementsprechend ausgerichtet. Eine ausreichende eigene Therapiemotivation ist dabei unabdingbar für das Gelingen der therapeutischen Bemühungen.
Wir bieten das gesamte Spektrum kinder- und jugendpsychiatrischer Diagnostik, Beratung und Behandlung an. Unter Berücksichtigung der individuellen, familiären und schulischen Rahmenbedingungen wird ein individuelles Behandlungskonzept erstellt, das auch eine kontinuierliche Begleitung ermöglicht.
Wer kann unser Angebot annehmen?
Das Angebot steht allen Privatpatienten und Selbstzahlern zur Verfügung, das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kostenübernahme durch private Krankenkassen richtet sich nach Ihrem individuell gewählten Tarif. Wir empfehlen Ihnen, eine Finanzierungszusage Ihrer Krankenkasse vorab einzuholen.
Der Weg in unsere Praxis
Als privat Versicherter können Sie uns mit Ihrem Kind direkt ohne Überweisung aufsuchen und einen ersten Gesprächstermin vereinbaren. Im Rahmen der Psychotherapie haben Sie und Ihr Kind zunächst 5 Sitzungen (die sogenannten Probatorischen Sitzungen) Zeit, den Therapeuten kennenzulernen und das Problem darzustellen. Wichtig ist hierbei natürlich, dass Sie und vor allem Ihr Kind bei dem Therapeuten gut angenommen und aufgehoben fühlen. Die therapeutische Beziehung zwischen Behandler und dem kindlichen Patienten spielt hier eine besondere Rolle.
Wie wird eine Psychotherapie beantragt?
Die Psychotherapie beantragen Sie für Ihr Kind bei Ihrer Krankenkasse, nachdem Sie gemeinsam mit dem Therapeuten alle formalen Modalitäten und die Ziele der Therapie besprochen haben. Das Antragsverfahren ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich und wird in jedem Fall durch Ihren Therapeuten begleitet.
Dauer & Umfang
Die Verhaltenstherapie findet vorrangig im Einzelgespräch mit dem Kind statt und eine Behandlungsstunde dauert jeweils 50 Minuten. Es empfiehlt sich, die Termine in einem wöchentlichen Rhythmus wahrzunehmen. Aller 3-4 Sitzungen werden die Eltern hinzu geladen und die Termine finden dann gemeinsam oder zwischen Therapeut und Eltern statt.
Der Gesamtumfang der Psychotherapie richtet sich zum einen nach dem jeweiligen Störungsbild. Hierbei wird in der Regel zwischen Kurzzeittherapie (25 Sitzungen+ 6 Stunden für die Bezugspersonen) und Langzeittherapie (45 Sitzungen +11 für Bezugspersonen) unterschieden. Mitunter kann die Dauer der Therapie aber auch durch den individuellen Tarif Ihrer Privaten Krankenversicherung festgelegt sein.
Kosten
Die Kosten für eine Therapiesitzung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und werden je nach Ihrem gewählten Tarif ganz oder anteilig übernommen. Sollten Sie sich entschließen, die Kosten der Therapie selbst zu tragen, richten sich diese ebenfalls nach der GOP.