Wer kann unser Angebot zur Psychotherapie annehmen?
In unserer Privatpraxis behandeln wir privat versicherte Personen, Patienten der Beihilfe und der Heilfürsorge sowie Selbstzahler. Die Kostenübernahme durch private Krankenkassen richtet sich nach Ihrem individuell gewählten Tarif. Wir empfehlen Ihnen, eine Finanzierungszusage Ihrer Krankenkasse vorab einzuholen.
Sollten Sie sich entschließen, die Kosten der Therapie selbst zu tragen, richten sich diese nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).
Unsere Privatpraxis ist von dieser Regelung betroffen, so dass wir keine Zulassung für das Stadtgebiet Dresden haben. Als Patient der gesetzlichen Krankenkasse haben Sie nun zwei Möglichkeiten, von uns behandelt zu werden:
- Sie haben die Möglichkeit, Therapieplätze in unserer Praxis in Frankenberg (Sachs.) in Anspruch zu nehmen. Frankenberg erreichen Sie mit dem Auto über die A4 in Richtung Chemnitz in ca. 40 Minuten.
- Eine andere Möglichkeit besteht in der Kostenerstattung: die KVen sind zur Sicherstellung der Versorgung verpflichtet. Sollten Sie unter den Vertragsärzten/-Psychotherapeuten mehr als drei vergebliche Behandlungsanfragen gestellt und keinen Therapieplatz erhalten haben, besteht nach §13 Abs. 3 SGB V die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenübernahme für die Behandlung bei einem Nicht-Vertragsarzt bei der Krankenkasse zu stellen. Eine Kostenübernahme kann dann von der KV für einen psychologischen Behandler gestattet werden, der eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (Berufszulassung) aber keine Kassenzulassung besitzt, was in unserem Fall mit der Privatpraxis zutreffend wäre (Approbation und Fachkunde liegen der Ärztekammer vor, Eintragung im Arztregister bei der KV Sachsen).
Sollten Sie die Möglichkeit auf Kostenerstattung nutzen wollen, sollten Sie unbedingt vor Behandlungsbeginn einen formlosen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse stellen, in dem Ihr Wunsch/Anliegen nach Behandlung begründet ist. Auch ist es ratsam, die bis dato ergebnislose Therapieplatzsuche nachzuweisen, d.h. diese z.B. durch formlose schriftliche Dokumentationen. Natürlich sind wir als Behandlerinnen Ihnen in einem solchen Fall behilflich.
Der Weg in unsere Praxis
Als privat Versicherter können Sie uns direkt ohne Überweisung aufsuchen und einen ersten Gesprächstermin vereinbaren. Im Rahmen der Psychotherapie haben Sie zunächst 5 Sitzungen (die sogenannten Probatorischen Sitzungen) Zeit, den Therapeuten kennenzulernen und Ihr Problem darzustellen. Gemeinsam mit dem Therapeuten erarbeiten Sie in diesen Stunden einen Behandlungsplan und beantragen anschließend die Psychotherapie.
Wie wird eine Psychotherapie beantragt?
Die Psychotherapie beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse, nachdem Sie gemeinsam mit dem Therapeuten alle formalen Modalitäten und die Ziele der Therapie besprochen haben. Das Antragsverfahren ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich und wird in jedem Fall durch Ihren Therapeuten begleitet.
Dauer & Umfang
Die Verhaltenstherapie findet prinzipiell im Einzelgespräch statt und eine Behandlungsstunde dauert jeweils 50 Minuten. Es empfiehlt sich, die Termine in einem wöchentlichen Rhythmus wahrzunehmen.
Der Gesamtumfang der Psychotherapie richtet sich zum einen nach dem jeweiligen Störungsbild. Hierbei wird in der Regel zwischen Kurzzeittherapie (25 Sitzungen) und Langzeittherapie (45 Sitzungen) unterschieden. Mitunter kann die Dauer aber auch durch den individuellen Tarif Ihrer Privaten Krankenversicherung festgelegt sein.
Kosten
Die Kosten für eine Therapiesitzung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).